Punkt 5 Social & Arbeitssystem Reformen

Veröffentlicht am 12. Juni 2026 um 10:57

Punkt 5 Social & Arbeitssystem Reformen

Ein modernes Sozialsystem muss klar, verständlich und verlässlich sein. In der heutigen Struktur sind soziale Aufgaben auf viele verschiedene Behörden verteilt: Arbeitsvermittlung, Renten fragen, Gesundheitsversorgung, Jugendhilfe, Familienberatung, Pflegeunterstützung, Integrationsdienste und weitere spezialisierte Stellen. Jede dieser Einrichtungen arbeitet mit eigenen Regeln, eigenen Formularen, eigenen IT‑Systemen und eigenen Zuständigkeiten. Für die Menschen bedeutet das: lange Wege, unterschiedliche Informationen, wiederholte Datenerfassung und unnötige Belastung in ohnehin schwierigen Lebenssituationen.

Ziel dieses Modells ist es, alle sozialen Kernfunktionen unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. Statt vieler einzelner Büros in jeder Gemeinde entsteht pro Landkreishauptstadt ein zentraler Standort, der sämtliche sozialen Dienstleistungen bündelt. Diese Struktur reduziert Verwaltungskosten erheblich, schafft klare Abläufe und ermöglicht eine einheitliche, transparente Betreuung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Arbeitslosigkeit wird dabei nicht als Strafe verstanden, sondern als ein Zustand, der Stabilität, Orientierung und Unterstützung benötigt – ohne dass persönliche Finanzstrukturen einbrechen. Die finanzielle Absicherung folgt einem klaren, nachvollziehbaren System: sechs Monate Stabilisierung mit vollem Einkommen, anschließend eine sanfte Reduktion in Drei‑Monats‑Schritten bis zu einer Mindestabsicherung von 70 % von letzte verdiente NETTO einkommen welche monatlich zu Verfügung war vor den Arbeitslosigkeit. 

Auch die Gesundheitsversorgung wird in dieses Modell integriert. Anstelle vieler einzelner Krankenkassen entsteht ein einheitliches Gesundheitssystem, das vollständig über den bestehenden Umsatzbeitrag finanziert wird. Dadurch entfallen individuelle Krankenkassenbeiträge, und die Gesundheitsversorgung wird zu einer garantierten, verlässlichen Grundleistung – unabhängig von Beschäftigungsstatus oder Einkommensschwankungen.

Zusätzlich werden Jugendhilfe, Familienberatung, Sozialdienste, Pflegeunterstützung, Behindertenhilfe und Integrationsangebote in die gemeinsame Struktur eingebunden. Ein Gebäude, ein IT‑System, ein Regelwerk – und ein durchgängiger Ansprechpartner für alle sozialen Anliegen.

Durch diese Zusammenführung entsteht ein Sozialsystem, das nicht aus vielen kleinen Inseln besteht, sondern aus einer starken, vernetzten Struktur. Es arbeitet effizient, reduziert Kosten, erhöht die Qualität der Betreuung und stärkt die Menschen in allen Lebenslagen. Das Ziel ist ein System, das funktioniert: klar, zugänglich, menschlich und zukunftsfähig

Ein zukunftsfähiges Sozialsystem braucht eine klare Struktur, die alle relevanten Bereiche miteinander verbindet

Die heutige Landschaft besteht aus vielen einzelnen Behörden, die jeweils nur einen Teil der sozialen Verantwortung tragen. Arbeitsvermittlung, Renten fragen, Gesundheitsversorgung, Jugendhilfe, Familienberatung, Pflegeunterstützung, Behindertenhilfe und Integrationsdienste arbeiten getrennt voneinander – mit unterschiedlichen Abläufen, unterschiedlichen IT‑Systemen und unterschiedlichen Zuständigkeiten.

Dieses Modell führt zu hohen Verwaltungskosten, langen Bearbeitungszeiten und unnötigen Belastungen für Menschen, die Unterstützung benötigen. Die Fragmentierung erschwert nicht nur die Orientierung, sondern verhindert auch eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen.

Das integrierte Sozialhaus verfolgt einen neuen Ansatz: Alle sozialen Dienste werden in einem zentralen Gebäude pro Landkreishauptstadt zusammengeführt. Dadurch entsteht eine einheitliche Struktur, die klare Wege, schnelle Entscheidungen und eine durchgängige Betreuung ermöglicht. Ein gemeinsames IT‑System ersetzt die Vielzahl an Insellösungen und sorgt dafür, dass Informationen nur einmal erfasst werden müssen und allen relevanten Stellen sofort zur Verfügung stehen.

Diese Bündelung reduziert nicht nur die Kosten, sondern erhöht gleichzeitig die Qualität der Betreuung. Menschen erhalten Unterstützung aus einer Hand, ohne zwischen verschiedenen Ämtern wechseln zu müssen. Die Zusammenarbeit der Fachbereiche wird gestärkt, und die Abläufe werden transparent, nachvollziehbar und effizient.

Das integrierte Sozialhaus bildet damit das Fundament eines modernen, menschlichen und funktionalen Sozialsystems, das den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird.

ZIELGRUPPEN UND ANWENDUNGSBEREICHE DES INTEGRIERTEN SOZIALSYSTEMS

ZIELGRUPPEN UND ANWENDUNGSBEREICHE DES INTEGRIERTEN SOZIALSYSTEMS

1. Allgemeine Zielsetzung Das integrierte Sozialsystem richtet sich an alle Personen innerhalb eines Landes, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Erwerbsstatus, familiärer Situation oder sozialer Ausgangslage. Das System stellt sicher, dass jede Person Zugang zu den relevanten sozialen, gesundheitlichen und arbeitsbezogenen Leistungen erhält.

  1. Zielgruppenübersicht Das System definiert folgende Hauptzielgruppen, deren Bedürfnisse durch spezifische Module abgedeckt werden:

    a) Erwerbstätige Personen Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, erhalten Zugang zu Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renteninformationen, Familienunterstützung und beruflicher Weiterentwicklung.

    b) Arbeitslose Personen Arbeitslosigkeit wird als temporärer Zustand definiert. Das System stellt finanzielle Stabilisierung, berufliche Neuorientierung und Umschulungsmöglichkeiten bereit. 

    c) Selbständige und Freiberufler Diese Gruppe erhält Zugang zu Gesundheitsleistungen, Rentenmodellen und Unterstützungsstrukturen, ohne durch separate Beitragssysteme belastet zu werden. 

    d) Menschen mit Behinderung Das System stellt barrierefreie Zugänge, individuelle Unterstützungsmodelle und spezialisierte Betreuung bereit, ohne parallele Strukturen zu schaffen. 

    e) Menschen mit chronischen oder akuten Erkrankungen Diese Gruppe erhält garantierte Gesundheitsversorgung, Pflegeunterstützung und individuelle Stabilisierung, unabhängig vom Erwerbsstatus. 

    f) Jugendliche und junge Erwachsene Das System umfasst Jugendhilfe, Ausbildungsberatung, Schutzmechanismen und Übergangsstrukturen in das Berufsleben. 

    g) Familien und Alleinerziehende Familien erhalten Zugang zu Beratung, finanzieller Unterstützung, Betreuungshilfen und Schutzmechanismen. 

    h) Senioren und Rentner Diese Gruppe erhält Zugang zu Renteninformationen, Gesundheitsleistungen, Pflegeunterstützung und sozialer Stabilität. 

    i) Menschen mit
    Migration‑ oder Integrationsbedarf Das System stellt Sprachförderung, Integrationsberatung und Zugang zu allen sozialen Leistungen bereit. 
  2. Gleichbehandlung und individuelle Anpassung Das System gewährleistet Gleichbehandlung aller Zielgruppen, während gleichzeitig individuelle Regelwerke für besondere Lebenslagen bereitgestellt werden. Diese Regelwerke sind vollständig in das zentrale IT‑System integriert und verursachen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden.

  3. Universelle Zugänglichkeit Alle Zielgruppen erhalten Zugang zu denselben Grundstrukturen, denselben Ansprechpartnern und denselben Prozessen. Die Differenzierung erfolgt ausschließlich durch modulare Erweiterungen innerhalb des Systems.

Wie werden wir dies Finanzieren und welche Vorteilen gibt es für  unsern Bürgerrinnen und Burgern

Erwerbstätige Personen

 Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, erhalten Zugang zu Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renteninformationen, Familienunterstützung und beruflicher Weiterentwicklung.

Mit dem neuen System erhalten arbeitende Menschen rund 50 % mehr Lohn, weil keine Lohnsteuer, Sozialabgaben oder Rentenbeiträge mehr abgezogen werden.

Schichtarbeit wird pauschal mit 30 % höherem Stundenlohn vergütet.

Der Mindeststundenlohn beträgt 20 € netto.

Jede Stunde wird vollständig bezahlt, und der Bruttostundenlohn ist der Betrag, der am Monatsende auf dem Konto ankommt. Klar, fair und transparent.

Arbeitslose Personen

  1.  Arbeitslosigkeit wird als temporärer Zustand definiert. Das System stellt finanzielle Stabilisierung, berufliche Neuorientierung und Umschulungsmöglichkeiten bereit.

    Durch die Modernisierung des Verwaltungssystems werden Stellen wegfallen. Wir sagen das offen und ehrlich. Jeder Mensch behält 6 Monate lang sein volles Gehalt inklusive der 50 % Netto‑Erhöhung.

    Ab Monat 7 wird alle 3 Monate um 10 % reduziert, bis 70 % erreicht sind. Danach gilt ein soziales Minimum von 50 %. Einstieg in eine Umschulung wird mit +10 % belohnt. Wer in den ersten 6 Monaten einen Job annimmt, erhält 110 % seines alten Gehalts.

    Bei Umschulung steigt jeder automatisch auf 80 % zurück. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es 110 % des alten Gehalts, mit einer dreijährigen Bindung an den neuen Arbeitgeber.

    Wir legen die Verantwortung beim Menschen – und geben faire, klare Unterstützung für alle, die arbeiten wollen

Selbständige, Freiberufler und Künstler

erhalten Zugang zu Gesundheitsleistungen, Rentenmodellen und sozialer Absicherung – ohne eigene Beitragssysteme.

Franchise‑Systeme werden reguliert:
Der Franchisegeber muss 25 % des Mindestlohns als Fixzahlung leisten, zusätzlich erhält der Betreiber 20 % des Monatsumsatzes.


Das Startermodell unterstützt Selbständige im
Das Starter‑Modul für Selbständige ist klar strukturiert:
Im 1. Jahr sind 100 % des Umsatzes steuerfrei.
Im 2. Jahr sind 50 % steuerfrei, die anderen 50 % werden mit 35 % belastet. Im 3. Jahr sind 25 % steuerfrei, die anderen 75 % werden mit 35 % belastet. Ab dem 4. Jahr wird der gesamte Umsatz mit 35 % Systemabgabe belastet.

Dieses Modell schützt Gründer, stabilisiert Betriebe und führt Schritt für Schritt in die volle Selbständigkeit.

Die Start‑up‑Förderung Personalkosten wird über das Finanzamt abgewickelt.
Nach Einzahlung der 35 % Systemabgabe und der Meldung der Personalstunden werden die Förderbeträge automatisch an das Unternehmen zurücküberwiesen.
Die Förderung beträgt bis zu 15.000 € im ersten Jahr,
10.000 € im zweiten Jahr
5.000 € im dritten Jahr


Sie ist zweckgebunden und dient ausschließlich zur Deckung von Personalkosten

Franchise Unternehmer 

erhalten maximal 50 € pro Tag. Zusätzlich gehören ihnen 20 % des Monatsumsatzes.

Beispiel: Bei 30.000 € Umsatz ergeben sich 6.000 € Umsatzanteil plus 1.300€ Fixzahlung bei 26 Arbeitstagen sind es 7.300 €.
Davon werden 35 % Systemabgabe berechnet.

Wenn ein Betreiber wenig oder keinen Umsatz erzielt, erhält er eine Mindestabsicherung von 50 Euro pro tag, des gesetzlichen Mindestgehalts.

Das Modell ist fair, klar und schützt sowohl Betreiber als auch das System.

Menschen mit Behinderung oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit mit Behinderung

 erhalten in unserem System einen garantierten Grundbetrag von 2.250 €. Abhängig vom festgestellten Behinderungsgrad werden die Mietkosten direkt und automatisch übernommen.

Den verbleibenden Teil der Wohnkosten tragen die Betroffenen – wie alle anderen Menschen auch – aus ihrem Einkommen, sofern sie selbstständig wohnen.

Für Personen, die in einem Versorgung‑ oder Pflegeheim leben, wird eine pauschale BHG‑Beteiligung direkt aus dem Grundbetrag verrechnet, während alle übrigen Kosten vollständig durch das Gemeinschaftssystem getragen werden

Senioren und Rentner

Das Rentensystem folgt einem einfachen, menschlichen Grundsatz:

Jeder Mensch, der sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter würdig, sicher und Selbst bestimmt leben können.

Lebensleistung wird vollständig anerkannt, und niemand darf im Alter unter ein menschenwürdiges Niveau fallen.

Die Grundlage dieses Leitbildes ist die gemeinsame Verantwortung, Menschen nach einem langen Arbeitsleben nicht allein zu lassen.
Wer 35 Jahren gearbeitet und sein 61e. Lebensjahr erreicht hat , erhält ab diesem Zeitpunkt eine Altersleistung in Höhe von 100 % seines letzten Netto‑Gehalts.
Diese Anerkennung der Lebensleistung ist Ausdruck von Respekt und Fairness.

Wer freiwillig weiterarbeitet, erhält für jedes zusätzliche Jahr bis zum 71e. Lebensjahr eine Erhöhung von einem Prozent, maximal bis zu 110 %. Die Entscheidung liegt beim Menschen selbst – ohne Druck, ohne Zwang.

Für die Personen, die im bestehenden System verbleiben, tritt ab dem Jahr 2030 eine Übergangsregelung für die Landtagswahlen im Jahr 2029 in Kraft. Sollte die Wahl jedoch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden, wird das Jahr nach dem Wahlgang als maßgeblicher Ausgangspunkt betrachtet.


Sie erhalten ebenfalls 100 % ihres letzten Gehalts, damit niemand aufgrund historischer Strukturen benachteiligt wird.
Da Menschen zu Hause Miete zahlen, leisten auch Bewohner von Altenheimen einen fairen Mietanteil von 500 Euro für Alleinstehende und 800 Euro für Paare.

Alle weiteren Kosten – Pflege, Betreuung, medizinische Unterstützung – werden zentral übernommen.

Die Versorgung in Altenheimen muss würdevoll sein:
Die Mahlzeiten werden nämlich von den Bewohner aus ihren Gehalt bezahlt.
Das bedeutet dass Rentner die in Heimen leben frisch zubereitet Mahlzeiten serviert bekommen welche nicht durch externe Großküchen bereitet sind aber durch Fachmenschen aus den Gastronomie.
Qualität, Nähe und Menschlichkeit stehen im Mittelpunkt.

Selbständige werden in diesem Leitbild besonders berücksichtigt. Sie leben von ihrem Unternehmen und tragen ihr eigenes Risiko.
Der Staat übernimmt keine Rentenzahlungen für Selbständige, denn Selbständigkeit bedeutet Eigenverantwortung.

 Als Zeichen der Wertschätzung erhalten sie eine einmalige Anerkennungs-                                           Vergütung von 20.000 Euro.

Wer im alten System hängt und aufgrund geringer Einnahmen unter das Existenzminimum fällt, wird zunächst auf 2.500Euro angehoben, was ein würdiges Leben ermöglicht.

Unternehmer, deren Unternehmen weitergeführt wird, werden im Alter durch ihre eigene Struktur versorgt.

            Der Staat greift nicht in die Unternehmensfinanzierung ein.

Nach 35 Jahren Unternehmerschaft und ab dem 60. Lebensjahr erhalten sie eine einmalige

                             Anerkennungszahlung von 20.000 Euro 

ein Zeichen des Respekts für Jahrzehnte der Verantwortung, des Risikos und der Führung. Die weitere Versorgung liegt vollständig in der Hand des Unternehmens oder der Nachfolgestruktur.

Das Mindestniveau für ein würdiges Leben wird für das Jahr 2030 auf    2.500 Euro pro Monat geschätzt.
Sollte dieser Betrag überschritten werden, wird er selbstverständlich entsprechend den Auszahlungen des Mindestlohns angepasst.

 Es stellt sicher, dass niemand im Alter in Armut fällt. Dieses Niveau gilt ausschließlich für Menschen, die tatsächlich bedürftig sind und keine Rücklagen oder laufenden Unternehmensgewinne besitzen.

Dieses Leitbild beschreibt kein politisches System, sondern eine Haltung: Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, verdienen im Alter Sicherheit, Respekt und Lebensqualität. Es ist ein Versprechen an die Gemeinschaft, dass Lebensleistung zählt und Würde unantastbar bleibt.

 Familien und Allein erziehende , Jugendliche und junge Erwachsene

Unser neues System stellt die Eigenverantwortung, die Familie und die Würde des Menschen wieder in den Mittelpunkt.

Das Kindergeldsystem wird abgeschafft, weil Kinder eine bewusste Lebensentscheidung sind und nicht länger als staatliches Geschäftsmodell missbraucht werden dürfen.
Da niemand in Deutschland unter 2.000 € fällt, alle Abgaben entfallen und die Lebenshaltungskosten sinken, ist die finanzielle Grundlage für Familien gesichert ohne zusätzliche staatliche Zahlungen.

Eltern und Großeltern übernehmen wieder die natürliche Verantwortung für die frühe Kinderbetreuung. Kindergärten werden schrittweise überflüssig, weil flexible Teil‑Arbeitsmodelle, höhere Löhne und eine mögliche 4‑Tage‑Woche den Familienalltag entlasten.

Kinderbetreuung soll keine Last sein, sondern ein entspannter, gemeinsamer Teil des Lebens.

Jugendliche, die in schwierigen Lebenssituationen leben, werden in unserem System bis zum vollendeten 21. Lebensjahr geschützt und begleitet. Ab dem 16. Lebensjahr erhalten sie gezielte Unterstützung, um Schritt für Schritt ein selbstständiges Leben aufzubauen. Wenn die häusliche Situation oder die Einrichtung, in der sie leben, der Auffassung ist, dass eine externe Entwicklung besser ist als ein weiteres Aufwachsen im Heim, ermöglichen wir alternative Wohnformen wie betreute Wohngemeinschaften.

Unser Ziel ist es, jungen Menschen Stabilität, Sicherheit und echte Zukunftsperspektiven zu geben – nicht durch Zwang, sondern durch Begleitung, Vertrauen und klare Strukturen.

 

Arbeitswochen‑Reform

Arbeitswochen‑Reform 

„Wir prüfen gemeinsam mit Unternehmern die Einführung einer 4‑Tage‑Arbeitswoche.

Ziel ist es, mehr Menschen aus den überbesetzten Verwaltungskreisen unserer Behörden zurück in das produktive Arbeitssystem zu führen, überflüssige Stellen abzubauen, Überstunden abzuschaffen und Familien mehr Zeit für ihre Kinder zu geben.

Durch höhere Löhne, den Wegfall aller Abgaben und sinkende Lebenshaltungskosten wird Teil‑Arbeit für Eltern realistisch und finanzierbar.

Kinderbetreuung soll keine Belastung sein, sondern ein entspannter, natürlicher Teil des Familienlebens – getragen von Mutter, Vater und Großeltern

UNSERN VISION FÜR EIN STARKERES DEUTSCHLAND & EUROPA

Unser System gibt jeder Bevölkerungsgruppe eine stabile Grundlage und eine klare Perspektive für eine menschlichere, gerechtere und strukturierte Zukunft.

Familien übernehmen wieder Verantwortung für ihre Kinder. Kindergärten werden schrittweise überflüssig, weil flexible Arbeitszeiten, höhere Löhne und familiäre Unterstützung den Alltag entlasten.

Jugendliche in schwierigen Lebenslagen werden bis zum 21. Lebensjahr geschützt und begleitet. Ab 16 fördern wir ihre Selbstständigkeit – auch durch alternative Wohnformen wie betreute Wohngemeinschaften, wenn die häusliche Situation dies erfordert.

Menschen mit Behinderung oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit erhalten einen garantierten Grundbetrag von 2.250 €. Mietkosten werden abhängig vom Behinderungsgrad automatisch übernommen. In Versorgungsheimen wird eine pauschale BHG‑Beteiligung verrechnet, während das System alle übrigen Kosten trägt.

Das Kindergeldsystem entfällt, weil Kinder eine bewusste Lebensentscheidung sind und Familien durch höhere Löhne, geringere Preise und ein stabiles Mindesteinkommen von 2.000 € nicht mehr auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind.

Unser Wirtschaftsmodell basiert auf einer einzigen, fairen Umsatzabgabe. MwSt., Ökosteuer, Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge entfallen vollständig. Dadurch sinken die Preise, die Wirtschaft wächst und Deutschland wird wieder konkurrenzfähig.

Wir schaffen ein System, das sich selbst trägt: weniger Bürokratie, mehr echte Arbeit, mehr Freizeit, mehr Familienzeit – und ein Land, das wieder atmen kann.

Wenn Sie sich mit diesen Themen verbunden fühlen, schließen Sie sich unserer Bewegung an. Wir gründen in diesem Jahr eine neue Struktur für Deutschland und Europa, die Menschen Orientierung, Stabilität und eine klare Zukunftsperspektive gibt.

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